Gesetzliche Richtlinien für die Nanny
Da eine Nanny im Hause der zu betreuenden Kindern arbeitet, untersteht sie nicht der Melde- und Bewilligungspflicht. Folgende Punkte sind dazu nötig:
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Betreuung des Kindes auswärts
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und gleichzeitige Betreuung von mehr als 5 Kindern unter 12 Jahren, mindestens 2.5 Tage / Woche
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Ab dreimonatigen (auch unentgeltlich) und längeren Tagespflegeverhältnissen (Pflege und Erziehung) untersteht man der Aufsicht der zuständigen Behörde (Bezirksjugendkommission, bzw. der regionalen Jugendkommission)
Dieser gesetzliche Hintergrund regelt also das Betreungsverhältnis einer Nanny vollumfänglich. Diese heisst aber umso mehr, dass die Eltern bei der Nannysuche professionell und behutsam vorgehen sollten! Die Prüfstation ist hier also bei den Eltern und allenfalls bei der Vermittlungsinstitution angesiedelt.
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